Allgemeine Leistungsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 22. September 2026
Dies ist eine Höflichkeitsübersetzung. Bei Abweichungen ist die portugiesische Fassung maßgeblich.
Kurz gefasst
- Die Besichtigung kostet 35 € bis 50 € und deckt die Anfahrt des Technikers und die Ausarbeitung des detaillierten Angebots ab. Nach der Besichtigung wird sie nicht erstattet, es sei denn, die Frist für die Lieferung des Angebots läuft ab. 3D-Modelle und virtuelle Rundgänge werden gesondert angeboten.
- Das Angebot wird je nach Komplexität zwischen 7 und 30 Tagen nach der Besichtigung geliefert.
- Zahlung in vier Raten, in der Regel 30 %, 30 %, 30 % und 10 %. Wird eine Rate nicht bezahlt, können die Arbeiten in dieser Phase unterbrochen werden.
- Der Bauzeitenplan steht im Angebot. Unvorhergesehenes wird mitgeteilt und der neue Zeitplan schriftlich festgehalten.
- Änderungen und Zusatzarbeiten werden erst nach schriftlicher Freigabe ausgeführt.
- Helplar haftet für die von ihr ausgeführten Arbeiten, mit schriftlicher Gewährleistung. Für Arbeiten anderer Unternehmen haftet sie nicht.
- Das Projekt darf fotografiert und für die Werbung von Helplar verwendet werden, ohne den Kunden oder die Adresse zu nennen.
Diese Zusammenfassung erleichtert das Lesen und ersetzt die nachstehenden Klauseln nicht.
1. Identifikation und Geltungsbereich
HELPLAR ist eine Handelsmarke, betrieben von DOUGLAS REIS SOUZA, UNIPESSOAL LDA, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Steuernummer (NIPC) 519628489, Sitz Rua do Carmo, n.º 51, 9050-019 Funchal, Insel Madeira, tätig im Bausektor (nachfolgend „Helplar“). Diese Bedingungen regeln die Erbringung von Sanierungs-, Bau-, Planungs- und Objektbetreuungsleistungen und gelten für alle Anfragen, Besichtigungen, Angebote und Bauvorhaben.
Mit der Anfrage einer Besichtigung oder der Beauftragung eines Angebots bestätigt der Kunde, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Die besonderen Bedingungen jedes Projekts stehen im schriftlichen Angebot, das bei Widersprüchen Vorrang vor diesen Bedingungen hat.
2. Marke, Vertretung und geistiges Eigentum
HELPLAR ist die Handelsmarke, unter der die in Klausel 1 genannte Gesellschaft ihre Leistungen erbringt. Wie auf Madeira üblich, kann sich die Gesellschaft gegenüber Dritten, digitalen Plattformen und Verifizierungsstellen durch von ihr benannte Personen vertreten lassen, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung. Deshalb kann die Marke in bestimmten Registrierungen oder Medien mit dem Namen eines Vertreters verbunden erscheinen.
Diese Vertretung ist eine Handlung der Gesellschaft und ändert nichts am Verhältnis zum Kunden: Die Leistung wird stets von der in Klausel 1 genannten Gesellschaft erbracht, in Rechnung gestellt und gewährleistet, mit demselben Team, denselben Verpflichtungen und demselben Ausführungsstandard. Die Vertretung durch benannte Personen mindert in keinem Fall die Verantwortung von Helplar oder das, was Helplar liefert.
Die Marke HELPLAR, das Logo, der Handelsname, die Texte und Fotografien der Website, die Angebote, Planungen und 3D-Präsentationen sind Eigentum der Gesellschaft. Die anwendbaren rechtlichen Schutzmaßnahmen, einschließlich der Markenregistrierung, werden ergriffen. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Nachahmung dieser Elemente durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt; Helplar behält sich rechtliche Schritte gegen jede missbräuchliche Verwendung vor.
3. Erbrachte Leistungen
Helplar ist auf Komplettsanierungen von Häusern und Wohnungen, Neubau und Anbau, Sanierung von Altbauten, Planung und 3D-Präsentation, Außenbereiche, Innenausbau nach Maß und Objektbetreuung für abwesende Eigentümer spezialisiert.
Elektro-, Sanitär-, Fenster- und Türarbeiten, Malerarbeiten und Reparaturen werden im Rahmen laufender Projekte ausgeführt und nicht als Einzelleistungen. Helplar behält sich vor, Anfragen außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs oder außerhalb ihrer aktuellen Ausführungskapazität abzulehnen.
4. Besichtigung
Die Besichtigung kostet zwischen 35 € und 50 €, je nach Lage der Immobilie, und wird dem Kunden vor der Terminvereinbarung mitgeteilt. Dieser Betrag deckt die Anfahrt des Technikers und die Ausarbeitung des detaillierten Angebots ab und wird bei der Besichtigung bezahlt.
Umfang. Der Betrag deckt das Aufmaß der Immobilie und die Ausarbeitung des detaillierten Angebots ab. Jede Visualisierung des Ergebnisses, etwa ein 3D-Modell, fotorealistische Bilder oder ein virtueller Rundgang, ist eine gesonderte Planungsleistung, die vor der Erstellung mit dem Techniker vereinbart und angeboten wird und nicht im Preis der Besichtigung enthalten ist.
Bei der Besichtigung nimmt Helplar die Immobilie auf, erfasst Maße und Fotos und hört zu, was der Kunde wünscht. Der Termin kann von beiden Seiten mit einer Frist von mindestens 24 Stunden verschoben werden.
Erstattung. Nach erfolgter Besichtigung wird der Betrag nicht erstattet, da der Techniker angereist ist und die Immobilie besichtigt hat. Einzige Ausnahme: Die Frist für die Lieferung des detaillierten Angebots nach Klausel 5, einschließlich eines von Helplar mitgeteilten neuen Termins, ist abgelaufen, ohne dass das Angebot geliefert wurde. In diesem Fall wird der Betrag vollständig erstattet.
5. Detailliertes Angebot
Das Angebot von Helplar ist ein technisches Dokument, in dem jedes Material, jede Leistung und die Mehrwertsteuer, der voraussichtliche Zeitplan und die Zahlungsbedingungen aufgeführt sind. Es wird mit einem Detailgrad über der üblichen Praxis erstellt, damit der Kunde es für Finanzierungsanträge bei Banken oder gegenüber Versicherungen verwenden kann.
Lieferfrist. Das Angebot wird je nach Komplexität zwischen 7 und 30 Tagen nach der Besichtigung geliefert. Helplar kann es früher liefern und behält sich vor, es später zu liefern, wenn Nachfrage oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern; der Kunde wird über den neuen Termin informiert.
Gültigkeit. Das Angebot ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Dokument nichts anderes angegeben ist. Danach können Material- und Arbeitspreise angepasst werden.
Verwendung. Das Angebot dient der Entscheidung des Kunden und den oben genannten Zwecken. Es stellt kein Leistungsverzeichnis für die Ausführung durch Dritte dar, und Helplar haftet nicht für Arbeiten, die andere auf dieser Grundlage ausführen.
6. Beauftragung und Zahlungen
Die Beauftragung erfolgt schriftlich durch Annahme des Angebots und der darin enthaltenen Bedingungen. Mit der Beauftragung akzeptiert der Kunde den Zahlungsplan und die im Angebot festgelegten Zahlungsmittel.
Zahlungsplan. Die Zahlung erfolgt in vier Raten, in der Regel 30 %, 30 %, 30 % und 10 % des Auftragswerts: eine Anzahlung bei Beauftragung, die Planung, Materialbestellung und Mobilisierung des Teams abdeckt; zwei Zwischenraten, fällig zu Beginn jeder Bauphase; und eine Schlussrate von 10 % bei der Übergabe. Das Angebot kann eine höhere Anzahlung vorsehen, wenn das Projekt die Bestellung spezifischer Materialien oder solcher mit langer Lieferzeit erfordert; die Prozentsätze und der Inhalt jeder Rate werden im Angebot festgelegt.
Zahlungsverzug. Die Arbeiten beginnen erst nach Eingang der Anzahlung. Wird eine Rate nicht zum vorgesehenen Termin bezahlt, kann Helplar die Arbeiten in der entsprechenden Phase bis zum Zahlungseingang unterbrechen; der Zeitplan wird entsprechend angepasst, ohne dass Helplar dafür haftet. Auf überfällige Beträge können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie nachgewiesene Beitreibungskosten anfallen.
Zahlungsmittel. Akzeptiert werden Banküberweisung auf das im Angebot genannte Konto, MB WAY sowie Kredit- oder Debitkarte. Bei Kartenzahlungen wird die Gebühr des Zahlungsanbieters, soweit vorhanden, geprüft und dem Kunden vor der Zahlung mitgeteilt. Helplar stellt für jede Zahlung eine Rechnung aus.
7. Änderungen und Zusatzarbeiten
Jede Änderung der Planung oder des Angebots, sei sie vom Kunden gewünscht oder Folge von bei der Besichtigung nicht sichtbaren Gegebenheiten der Immobilie, wird schriftlich mit Kosten und Auswirkung auf den Zeitplan vorgelegt und erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden ausgeführt. Ohne diese Freigabe führt Helplar aus, was im beauftragten Angebot steht.
8. Ausführungsfristen
Der Bauzeitenplan steht im Angebot und hat für Helplar Priorität: den Termin einhalten oder früher liefern.
Es können unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflusses von Helplar eintreten, etwa Lieferverzögerungen, verdeckte Gegebenheiten der Immobilie, Wetter, Genehmigungen, ausstehende Kundenentscheidungen oder Änderungen des Umfangs. In diesen Fällen informiert Helplar den Kunden, sobald sie davon Kenntnis hat, erläutert die Ursache und legt den neuen Zeitplan schriftlich vor. Eine nach diesen Bedingungen mitgeteilte und begründete Verzögerung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
9. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wird, etwa Naturereignisse, Feuer, Streiks, behördliche Entscheidungen, Epidemien oder allgemeine Versorgungsausfälle. Fristen werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt und nach dessen Ende schriftlich angepasst.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- den Zugang zur Immobilie an den vereinbarten Tagen und Zeiten zu gewährleisten;
- Wasser und Strom für die Arbeiten bereitzustellen;
- die von ihm abhängigen Genehmigungen einzuholen, etwa der Eigentümergemeinschaft oder der Gemeinde, sofern das Angebot diese Leistung nicht einschließt;
- Entscheidungen über Materialien und Oberflächen innerhalb der vereinbarten Fristen zu treffen, damit die Arbeiten nicht stillstehen;
- die Zahlungsraten einzuhalten.
Verzögerungen bei der Erfüllung dieser Pflichten können Zeitplan und Kosten des Projekts verändern; dies wird schriftlich mitgeteilt.
11. Zugang, Arbeitszeiten und Eigentümergemeinschaft
Die Arbeiten finden an Werktagen zu den im Angebot vereinbarten Zeiten statt, unter Beachtung der Hausordnung und der geltenden Lärmschutzregeln. Der Kunde stellt sicher, dass Helplar die erforderlichen Zugänge, Aufzüge und Gemeinschaftsflächen nutzen kann, und informiert die Eigentümergemeinschaft, wo dies erforderlich ist.
Helplar anvertraute Schlüssel werden sorgfältig verwahrt, nur für die Arbeiten verwendet und bei der Übergabe zurückgegeben. Helplar hält die Baustelle während der Arbeiten in angemessen sicherem Zustand.
12. Materialien und Lieferanten
Die Materialien sind die im Angebot angegebenen. Ist ein Material nicht mehr verfügbar, schlägt Helplar eine gleichwertige Alternative vor, die nur mit Zustimmung des Kunden verwendet wird.
Vom Kunden gewählte und gelieferte Materialien werden mit derselben Sorgfalt verarbeitet; Helplar übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität, Eignung oder Haltbarkeit und haftet nicht für Verzögerungen bei deren Lieferung.
13. Zertifizierte Fachkräfte
Helplar führt ihre Projekte mit eigenem Team aus. Für Arbeiten, die eine spezifische Zertifizierung oder Spezialisierung erfordern, etwa Gas, Aufzüge, Klimatechnik oder technische Prüfungen, kann sie zertifizierte Fachkräfte hinzuziehen, unter ihrer Koordination und Verantwortung und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden über das Angebot hinaus.
14. Arbeiten Dritter
Helplar haftet ausschließlich für die von ihr ausgeführten Arbeiten. Sie haftet nicht für frühere oder parallele Arbeiten anderer Unternehmen oder Fachleute und nicht für Leistungen, die diese Dritten nicht wie erwartet erbracht haben.
Betrifft ein Projekt von Helplar Arbeiten Dritter, benennt das Angebot den Umfang des Eingriffs und seine Grenzen. Die Behebung vorbestehender Mängel wird gesondert angeboten.
15. Verdeckte Gegebenheiten der Immobilie
Das Angebot beruht auf dem, was bei der Besichtigung sichtbar und messbar ist. Verdeckte Schäden wie Feuchtigkeit, alte Leitungen, tragende Elemente, Schädlingsbefall oder Gefahrstoffe, die erst im Verlauf der Arbeiten erkennbar werden, werden dem Kunden mit Fotodokumentation mitgeteilt und, sofern ein Eingriff erforderlich ist, als Zusatzarbeit nach Klausel 7 angeboten.
16. Abfall und Reinigung
Die Entsorgung des Bauschutts und die Endreinigung sind enthalten, wenn das Angebot dies angibt. Während der Arbeiten hält Helplar die Baustelle in angemessen sauberem und sicherem Zustand. Eine Feinreinigung zum Bezug wird, sofern im Angebot nicht vorgesehen, gesondert angeboten.
17. Abnahme der Arbeiten
Am Ende der Arbeiten führt Helplar die Schlussbegehung gemeinsam mit dem Kunden durch und hält etwaige Restarbeiten mit Frist für ihre Ausführung schriftlich fest.
Die Arbeiten gelten mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls als abgenommen oder, wenn der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach der Fertigstellungsanzeige keine schriftliche Mitteilung macht, mit dem Datum dieser Anzeige. Festgehaltene Restarbeiten stehen weder der Abnahme noch der Zahlung der Schlussrate entgegen, es sei denn, sie verhindern die normale Nutzung der Immobilie.
18. Gewährleistung
Alle von Helplar ausgeführten Arbeiten werden mit schriftlicher Gewährleistung übergeben, die im Angebot angegeben ist, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistung umfasst Ausführungsmängel der von Helplar erbrachten Arbeiten. Sie umfasst nicht normale Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung, spätere Eingriffe Dritter, vom Kunden gelieferte Materialien oder Schäden durch äußere Einwirkungen.
Gewährleistungsansprüche werden schriftlich geltend gemacht. Helplar antwortet innerhalb von zehn Werktagen mit ihrer Bewertung und gegebenenfalls dem Termin der Nachbesserung.
19. Versicherungen
Helplar verfügt über eine Haftpflichtversicherung, und die Bauversicherung ist bei beauftragten Projekten nach Maßgabe der geltenden Police enthalten. Auf Wunsch stellt Helplar die Nachweise zur Verfügung.
20. Begleitung und Kommunikation
Die offiziellen Kommunikationskanäle sind WhatsApp und Telefon 963 066 782 sowie die E-Mail contacto@helplarmadeira.pt. Helplar sendet Fotoberichte je Bauphase und führt Statusgespräche per Videoanruf, wenn der Kunde nicht vor Ort ist.
Entscheidungen und Änderungen werden schriftlich festgehalten. Mündliche Mitteilungen binden die Parteien erst nach schriftlicher Bestätigung.
21. Fotografien und Veröffentlichung des Projekts
Helplar dokumentiert ihre Projekte vor, während und nach den Arbeiten in Foto und Video. Diese Aufnahmen dienen dem Baubericht und können für die Werbung von Helplar verwendet werden, auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und Werbematerial, als Beispiel ausgeführter Arbeiten.
Die Privatsphäre des Kunden wird stets gewahrt: Die Veröffentlichung nennt weder den Kunden noch die Adresse oder Merkmale, die eine Lokalisierung der Immobilie erlauben, und zeigt keine erkennbaren Personen oder persönlichen Gegenstände. Der Kunde kann jederzeit schriftlich verlangen, dass sein Projekt nicht für die Werbung verwendet wird.
22. Stornierung und Rücktritt
Vor Beginn der Arbeiten kann der Kunde schriftlich zurücktreten. Helplar behält von der Anzahlung die bereits entstandenen Kosten ein, etwa Planung, bestellte Materialien und Teamreservierungen, und erstattet den Rest.
Nach Beginn der Arbeiten bezahlt der Kunde die bis zum Datum der Mitteilung ausgeführten Arbeiten und bestellten Materialien. Kann Helplar die Arbeiten aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht abschließen, erstattet sie die für nicht ausgeführte Arbeiten erhaltenen Beträge.
23. Beschwerden und Streitigkeiten
Beschwerden können über die oben genannten Kontakte eingereicht werden und werden schriftlich beantwortet.
Diese Bedingungen unterliegen portugiesischem Recht. Im Streitfall suchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung. Gelingt dies nicht, sind die Gerichte des Bezirks Madeira zuständig, unbeschadet der Anrufung von Stellen für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten.
24. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
25. Sprache und maßgebliche Fassung
Diese Bedingungen sind in portugiesischer Sprache verfasst. Fassungen in anderen Sprachen sind Höflichkeitsübersetzungen zur Erleichterung des Lesens. Bei Abweichungen ist die portugiesische Fassung maßgeblich.
26. Schlussbestimmungen
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln in Kraft. Diese Bedingungen und das beauftragte Angebot bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über das Projekt.
Helplar kann diese Bedingungen aktualisieren. Maßgeblich ist die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung mit dem oben angegebenen Datum. Für bereits beauftragte Projekte gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen.
